Krankenhausfinanzierung neu gedacht: Das Vorhaltebudget und seine Folgen
Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wird die Krankenhausfinanzierung grundlegend neu gestaltet. Fachlich verwandte Leistungen werden in Leistungsgruppen zusammengefasst und für diese zukünftig bundeseinheitliche Qualitätsanforderungen (z. B. Personalvorgaben und Mindestvorhaltezahlen) vorgegeben. Nur wer diese Strukturvorgaben einhält und vom Land die jeweilige Leistungsgruppe (LG) zugewiesen bekommt, erhält künftig auch ein Vorhaltebudget. Ziel der Reform ist die Konzentration von Leistungen und die „Entökonomisierung“ der Krankenhausbehandlung. Aufgrund der hohen Komplexität und der noch ausstehenden Festlegungen erfolgt im Folgenden eine komprimierte Darstellung der Funktionsweise und Auswirkungen, die sich auf Krankenhäuser beziehen, die regulär im Jahr 2027 eine Vorhaltevergütung erhalten sollen.