Rechtsquelle
im Online-ArchivBei der Bewirtung von Kunden, Geschäftspartnern oder deren Mitarbeitern (= Bewirtung aus geschäftlichem Anlass) gelten für Unternehmer die strengen Spielregeln des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG. Das BMF hat nun ein Schreiben veröffentlicht, welche Nachweise für den 70%igen Betriebsausgabenabzug zwingend sind und wann der Betriebsausgabenabzug aufgrund formeller Mängel nicht mehr anerkannt wird (BMF 19.11.25, IV C 6 – S 2145/00026/005/033).
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