An Ausbildungsstätte als Lehrkraft eingesetzter Beamter: Hat er eine erste Tätigkeitsstätte?
08.11.2024
Bei einem Beamten, der wegen mehrfach verlängerter Versetzung über Jahre hinweg an einer Ausbildungsstätte eingesetzt wird, stellt die Ausbildungsstätte keine erste Tätigkeitsstätte dar. Zu dieser steuerzahlerfreundlichen Entscheidung ist das FG Münster im Fall eines Beamten-Ehepaars gelangt, das seine Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte nun nach Reisekostengrundsätzen abrechnen kann.
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